Nein heißt Nein! – Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht

Am 10.11.2016 ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft getreten, das der Deutsche Bundestag im Juli 2016 in einer historischen Abstimmung einstimmig beschlossen hatte.

Durch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ stellt die Reform eine erhebliche Verbesserung für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dar. Auf diesen Paradigmenwechsel hat der bff zusammen mit anderen Frauen- und Menschenrechtsorganisationen jahrelang hingewirkt.

Mit dem neuen Gesetz ist ein sexueller Übergriff schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Damit wird endlich auch in Deutschland die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt, wonach alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind.

„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“ freut sich Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff.

Gleichzeitig wird mit dem Gesetz der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren (das so genannte Grapschen).

Mit der Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderungen abgeschafft. Bisher fiel das Strafmaß bei sexuellen Übergriffen gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person geringer aus. Mit dem neuen Gesetz können solche Übergriffe gegen Frauen mit Behinderungen härter bestraft werden.

Achtung: Alle Übergriffe die vor dem 10.11.2016 verübt wurden, werden nach dem alten Gesetz behandelt, wenn sie zur Anzeige gebracht werden.

Kritisch sieht der bff jedoch das neu eingeführte Delikt der Straftaten aus Gruppen (§184j StGB), demnach sich strafbar macht, „wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt.“ Dadurch können Menschen für eine Handlung bestraft werden, die sie selbst weder begangen noch vorhergesehen haben.

Diese Norm ist eine politische Reaktion auf die Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16, in deren medialer Aufbereitung der Eindruck erweckt wurde, sexuelle Übergriffe in Deutschland seien hauptsächlich ein Problem nicht-weißer Täter. Es ist zu befürchten, dass die Definition von Gruppenzugehörigkeit sich künftig genau nach diesem Kriterium richten wird.

Der bff kritisiert auch die mit dem Gesetz einhergehende Erleichterung von Ausweisungen und ggf. auch Abschiebungen von verurteilten Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

Dies ermöglicht eine härtere Bestrafung von Tätern ohne deutschen Pass, für die der bff keine Rechtfertigung sieht. Zu befürchten sind zudem negative Auswirkungen auf die Anzeigebereitschaft von Betroffenen, die einen ihnen bekannten Täter ohne deutschen Pass möglicherweise nicht anzeigen, wenn dadurch seine Ausweisung droht.

Hier ist der Gesetzestext im Original zu finden.

Pressemitteilung des bff zum Inkrafttreten am 9.11.2016: Ab jetzt gilt im Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein!

Pressemitteilung des bff zur Beschlussfassung am 7.7.2016: Nein heißt Nein! Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht

Der bff hat eine Erläuterung der veränderten Paragrafen veröffentlicht und erläutert in seinem Informationspapier die Umstrukturierung des Sexualstrafrechts. Anhand von Beispielen werden die neu eingeführten Tatbestände verdeutlicht und es wird erklärt was strafbar ist und was nicht. Auch auf die Einführung des Straftatbestands der Straftaten aus der Gruppe und der Verknüpfung mit dem Ausweisungsrecht wird eingegangen.

Quelle: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/vergewaltigung-verurteilen.html

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