Anlässlich des internationalen Weltfrauentages am 8. März informieren die Frauenberatungsstelle und die Polizei Duisburg im Rahmen eines Social-Media Tages gemeinsam zu den Themen Gewaltschutz, Zivilcourage und zu Hilfsangeboten, die es für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt in Duisburg gibt. In der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr werden fortlaufend Informationen über die Plattformen Twitter und Facebook geteilt. Zudem wird eine Hotline freigeschaltet, die interessierte Bürger*innen anrufen können, um sich zu den Themen beraten zu lassen.
Die Ausgangssituation ist auf dem Papier klar: Männer und Frauen sind laut Art. 3, Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gleichberechtigt und „jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2, Abs. 2 Grundgesetz).
Das diese Grundgesetze leider längst nicht immer eingehalten werden und Frauenrechte zuweilen mit Füßen getreten werden, ist zum Teil bitterer Alltag – auch in Duisburg.
Die Duisburger Polizei registriert jährlich rund 1.000 Fälle häuslicher Gewalt. Kriminalhauptkomissarin Susanne Thelen: „Uns ist bewusst, dass das Dunkelfeld größer ist. Zusammen mit unseren Kooperationspartner*innen setzen wir alles daran, Frauen Wege aus der Gewaltspirale aufzuzeigen.“ Anika Walther von der Frauenberatungsstelle ergänzt: „Die Erfahrungen in der Frauenberatungsstelle zeigen, dass es seit dem ersten Lockdown für viele Frauen noch schwerer geworden ist sich Hilfe zu holen. Der Mann ist oftmals ganztägig zuhause und die Kinder müssen im Homeschooling betreut werden. So gibt es weniger Möglichkeiten eine sichere Trennung zu planen und umzusetzen.“
Eine enge Kooperation zwischen der Duisburger Polizei und der Frauenberatungsstelle besteht schon lange. Seitdem vor 19 Jahren das Gewaltschutzgesetz reformiert wurde, können Frauen, aber auch die Polizei selbst, im Falle häuslicher Gewalt direkt Strafanzeige stellen und einen Wohnhausverweis erreichen. Unter dem Motto „Wer schlägt, muss gehen“ schützt das Gesetz mit der Erwirkung von Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverboten.
„Der Mann darf die gemeinsame Wohnung dann zehn Tage nicht betreten. Mit Einverständnis der betroffenen Frauen übermitteln die Polizeibeamt*innen dann die Kontaktdaten der Geschädigten an die Frauenberatungsstelle. Wir nehmen Kontakt zu den Frauen auf, informieren sie über ihre Rechte und schauen gemeinsam mit den betroffenen Frauen, welche Wege es aus der Gewalt geben könnte,“ so Melanie Lüdtke, Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle Duisburg.
Ein Ziel des Social Media-Tages der Polizei und der Frauenberatungsstelle ist es auch, an die Zivilcourage der Duisburger*innen zu appellieren. Oftmals sind es Kolleg*innen, Nachbar*innen oder Verwandte, die den ersten Anstoß geben, damit Frauen es schaffen können, sich von einem gewalttätigen Partner zu trennen. „Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und auch nicht privat!“, so Kriminalhauptkomissarin Susanne Thelen. Im Zweifel sollte daher immer die 110 gewählt werden, wenn Frauen sich bedroht fühlen oder angegriffen werden und wenn Zeugen häusliche Gewalt registrieren.
Twitter: @polizei_nrw_du
Facebook: www.facebook.com/Polizei.NRW.DU
Hotline: 0203 – 280 1500